RK Marine Kiel

Infos

Wehrübung? DVag? VVag?

Ein Reservist muss in Übung bleiben und sich weiter bilden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einmal innerhalb eines Dienstverhältnisses durch eine Wehrübung (Wü) oder Dienstliche Veranstaltung (DVag), und außerhalb durch Verbands-Veranstaltung (VVag).

Wehrübung (Wü)

Dabei handelt es sich meist um eine dienspostenbezogene Ausbildung für beorderte Reservisten. Es gibt aber auch Wehrübungen die von unbeorderten Reservisten geleistet werden können. Das sind meist Lehrgänge, die im BesAnRes zu finden sind. Das Angebot dieses Kataloges ist sehr vielseitig; es reicht vom Einzelkämpferlehrgang, über Scharfschützenlehrgang bis hin zu Sportlehrgängen.

Heute werden Wehrübungen meist in Einzelwehrübungen geleistet, d.h. ein Reservist übt allein. Es gibt aber immer noch die Truppenwehrübungen, bei denen das Schlüsselpersonal oder alle Reservisten eines gekaderten Verbandes üben. Allerdings sind diese heute sehr selten geworden.

Für Wehrübungen erhält der Reservist Wehrsold, Unterhaltsicherungsgeld und alle anderen dienstlichen Bezüge.

Dienstliche Veranstaltung (DVag)

Eine andere Form sind dienstliche Veranstaltungen. Diese werden meist von der für die freiwillige Reservistenarbeit zuständigen Stelle, den Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) durchgeführt. An diesen kann jeder Reservist teilnehmen, egal ob er beordert ist oder nicht.

Oft sind Reservisten bei diesen Veranstaltungen selbst Ausbilder und können so ihre Führungsfähigkeit erhalten und verbessern. Außerdem werden Reservisten auch an der Gestaltung der dienstlichen Veranstaltung beteiligt.

Während einer dienstlichen Veranstaltung ist der Reservist versichert, erhält Truppenverpflegung und bekommt die Fahrtkosten erstattet; allerdings gibt es keinen Wehrsold.

Verbands-Veranstaltung (VVag)

Einige Ausbildungen können auch als Veranstaltungen des Reservistenverbandes durchgeführt werden. Diese Ausbildungen organisieren die Reservisten selbst mit Hilfe ihres Organisationsleiters.

Je nach Lage können die Reisekosten zurückerstattet werden und die Verpflegung übernommen werden; versichert ist man allerdings in jedem Fall.

Es liegt nur an der jeweiligen Landes-, Bezirks- und Kreisgruppen sowie den Reservistenkameradschaft, ein interessantes und vielfältiges Angebot auf die Beine zu stellen.

©  2006 - 2012  RK Marine Kiel