
Allen Vorschriften voran steht der Grundsatz, alle Maßnahmen zu treffen die die allgemeine Sorgfaltspflicht gebieten, um folgendes zu vermeiden:
Verstöße gegen Verkehrsvorschriften können mit Bußgeld geahndet werden!
Auf den Binnenschifffahrtstraßen, die Bundeswasserstraßen sind, gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Sie beinhaltet in ihrer geltenden Fassung auch lokale Vorschriften vorübergehender Art, die von der jeweils zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion erlassen wird und die jeder Fahrzeugführer kennen und beachten muss.
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen Rhein, Mosel und Donau gelten aus Gründen der Zuständigkeit internationaler Kommissionen die Bestimmungen der:
Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen gelten folgende verschiedenen Verkehrsverordnungen:
Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die zugleich auf hoher See gelten, finden im nationalen Bereich jedoch nur insoweit Anwendung, als die SeeSchStrO oder andere Verordnungen nichts anderes bestimmen.
Darüber hinaus haben die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest in den Bekanntmachungen zur SeeSchStrO und zur Schifffahrtsverordnung Emsmündung jeweils für ihren Bereich örtliche Sonderregelungen erlassen.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung