
Beim Befahren von Gewässern ist eine Gefahr nicht immer auszuschließen, z.B. Brand an Bord, unvorhergesehene Strömungsverhältnisse, plötzlich auftretende Wettereinflüsse oder auch direkte Gefährdung durch ein anderes Fahrzeug. Mit den Möglichkeiten der Seenotsignalmitteln ist es ein leichtes, andere auf sich aufmerksam zu machen, deshalb gehört es zur Sorgfaltspflicht eines jeden Seemanns, sich mit den verschiedenen Seenotsignalmitteln zu befassen, die geeigneten Hilfsmittel für sein Revier auszuwählen und diese Signale mitzuführen. Selbstverständlich gehört auch die korrekte Benutzung dazu. Der richtige Einsatz dieser Mittel im richtigen Moment kann über Leben und Tod entscheiden.
Da in Deutschland sämtliche Seenotsignalmitteln "Sprengstoffe" enthalten sind, ist der Erwerb von Seenotsignalpistolen, Signalgebern und pyrotechnischen Seenotsignalmitteln in Deutschland gesetzlich geregelt. Diese Signalmittel können ferner bei unsachgemäßer Handhabung großen Schaden anrichten, deshalb ist jeder Besitzer bzw. zukünftige Besitzer aufgefordert verantwortungsvoll damit umzugehen. Unter anderem sind diese "Sylvestersignale" regelmäßige Verursacher von Bränden und treiben unsere Politiker nur noch zu weiteren, nicht liberalen Gesetzten, die auch uns als Segler und Wassersportler betreffen, da unserer Hobby und unsere Sicherheit betroffen ist.
| Signal | Bedeutung | |
| Rauchsignal (rot bzw. orange) | Akuter Seenotfall | |
| Rote Leuchtsignale | Akuter Seenotfall | |
| Weiße Leuchtsignale | Zur Ausleuchtung bei Nacht, z.B. bei einem Mann-Über-Bord-Manöver | |
| Blitz-Knall-Signal | Warn-Signal (z.B. vor dem Manöver des letzten Augenblicks) |
| Typ | Einsatzbereich | |
| Handfackel Weiß | Sportboote und Schiffe | |
| Handfackel Rot | Seenotsignal für Rettungsboot | |
| Rauchsignal Orange | Seenotsignal für Rettungsboote | |
| Rauchfackel Orange | Seenotsignal für Sportboote | |
| Signalrakete der Klasse T1 | Seenotsignal für Surfer und Kleinsportboote | |
| Fallschirmsignalrakete der Klasse T2 | Seenotsignal für Sportboote |
Auch wenn geprüfte Signalgeber (PTB-Zeichen) mit 18 Jahren frei erworben werden können, sind dieses Waffen gemäß Waffengesetz. Im Waffengesetz sind auch für diese Waffen Regelungen getroffen worden. Diese Regelungen sind:
Das Waffengesetz regelt in Deutschland den Erwerb von Signalwaffen. Vor dem Erwerb im Waffenhandel oder im Wassersportfachhandel muss eine Erwerbsberechtigung für eine Signalpistole und der dazugehörigen Munition beantragt werden. Diese Genehmigung erhält man bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt oder Polizei, je nach Bundesland verschieden). Dort werden die im Waffengesetz verlangten Voraussetzungen geprüft, unter anderem: Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Erwerbsberechtigung erteilt.
Der Antragsteller hat nun ein Jahr Zeit eine Seenotsignalpistole zu kaufen, wird diese Signalpistole nicht innerhalb eines Jahres erworben, ist ein erneute Erteilung einer Erwerbsberechtigung mit dem gleichem Bedürfnis wie vorher ausgeschlossen. Ist die Waffe erworben worden, muss innerhalb der gesetzlichen Frist diese Waffe in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Die dazugehörige Munition kann auch nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden, hier werden die gleichen Voraussetzungen wie beim Erwerb der Signalpistole verlangt.
Nach drei Jahren wird das Bedürfnis welches zum Erwerb der Signalpistole führte, ein zweites mal geprüft.