Lexikon

Deutschland

Gewaltenteilung

Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und ist im Grundgesetz verankert.

Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt:

  • Legislative = gesetzgebende Gewalt
  • Exekutive = vollziehende Gewalt
  • Judikative = Recht sprechende Gewalt

Die drei Gewalten (Säulen) sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die Legislative, die Bundesregierung die Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte die Judikative.

Weitere Informationen unter: Gewaltenteilung in Deutschland bei anwalt.org

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