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Lexikon

Deutschland

Gewaltenteilung

Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und ist im Grundgesetz verankert.

Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt:

Die drei Gewalten (Säulen) sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die Legislative, die Bundesregierung die Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte die Judikative.

Verfassung der Bundesrepublik Deutschland

Weitere Informationen unter: Gewaltenteilung in Deutschland bei anwalt.org

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