Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz English English

Lexikon

Schifffahrt

Funkbetriebszeugnis

Als Voraussetzung für die Teilnahme am See- oder Binnenschifffahrtsfunk, beziehungsweise dem Bedienen einer Seefunkstelle oder Küstenfunkstelle, ist vom Gesetzgeber der Besitz eines personengebundenen Funkbetriebszeugnisses vorgeschrieben. Die Funkbetriebszeugnisse sind international einheitlich gültig.

Regelung ab 2003

Gültigkeitsbereich Sportschifffahrt BOSBehörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben
Berufsschifffahrt
Binnenschifffahrtsfunk UKW-Funk UBI UBI
Seefunk UKW-Funk SRC DFbz ROC
UKW-, KW- und GW-Funk, sowie Satellitenfunk LRC GOC

Die Seefunkzeugnisse SRC, LRC, DFbz, ROC und GOC berechtigen zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) inklusive der Nutzung eines DSC-Controllers.

Die beiden beschränkt gültigen Seefunkzeugnisse SRC und ROC gelten nur für UKW-Funk. Damit ist die Reichweite bei einem Digitalruf auf etwa 60 sm und bei Sprechfunk auf etwa 30 sm begrenzt. Mit LRC oder GOC ist über Grenz- und Kurzwelle, sowie Satellit weltweiter Funkverkehr möglich. Nicht eingeschränkt wird die Nutzung von Navtex und satellitengestützten Seenotfunkbaken (EPIRB).

UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
SRC - Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis)
LRC - Long Range Certificate (Allgemeines Funkbetriebszeugnis)
DFbz - Dienst-Funkbetriebszeugnis

Das Dienst-Funkbetriebszeugnis (DFbz) schließt die Lücke zwischen bestehenden UKW-Sprechfunkzeugnissen für Sport- und Traditionsschifffahrt und der Berufsschifffahrt, in die die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), sowie die für diese Behörden im Auftrag arbeitenden Organisationen fallen, da deren Boote und Schiffe weder zur Sportschifffahrt noch zur Berufsschifffahrt zählen.

UBZ - UKW-Betriebszeugnis für Funker
ROC - Restricted Operator's Certificate (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker)
GOC - General Operator's Certificate (Allgemeines Betriebszeugnis für Funker)

Alte Seefunkzeugnisse

Folgende Seefunkzeugnisse werden nicht mehr ausgestellt, bleiben aber gültig. Für den reinen Sprechfunkverkehr (Funkanlagen ohne GMDSS) können sie in allen Fällen weiterverwendet werden. Teilweise können sie umgeschrieben werden.

altneuzuständig
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I SRC + UBI DSV / DMYV
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II UBI DSV / DMYV
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) LRC + UBI DSV / DMYV
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I (UKW-Betriebszeugnis I)
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II (UKW-Betriebszeugnis II)
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ)

Quick Links

Termine 2024

Mitgliedschaft

Treffpunkte

Bootsbelegungsplan

Mitgliederbereich

Wetterdaten

Kieler Förde

Kieler Bucht (West)

Eckernförder Bucht

Schlei

Kieler Bucht (Ost)

Lübecker Bucht

RK Abend

Mai bis September

jeden Fr ab 17:00 Uhr

V-Boot 'KUDDEL'

Ort steht noch nicht fest

Kontakt

RK Marine Kiel

61 gewwokcuB

leiK 11142

Mobil  00017979 061 94+

Mail  ed.leik-eniram-kr@tkatnok