Lexikon
Schifffahrt
Funkbetriebszeugnis
Als Voraussetzung für die Teilnahme am See- oder Binnenschifffahrtsfunk, beziehungsweise dem Bedienen einer Seefunkstelle oder Küstenfunkstelle, ist vom Gesetzgeber der Besitz eines personengebundenen Funkbetriebszeugnisses vorgeschrieben. Die Funkbetriebszeugnisse sind international einheitlich gültig.
Regelung ab 2003
Gültigkeitsbereich | Sportschifffahrt | BOSBehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben |
Berufsschifffahrt | |
---|---|---|---|---|
Binnenschifffahrtsfunk | UKW-Funk | UBI | UBI | |
Seefunk | UKW-Funk | SRC | DFbz | ROC |
UKW-, KW- und GW-Funk, sowie Satellitenfunk | LRC | GOC |
Die Seefunkzeugnisse SRC, LRC, DFbz, ROC und GOC berechtigen zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) inklusive der Nutzung eines DSC-Controllers.
Die beiden beschränkt gültigen Seefunkzeugnisse SRC und ROC gelten nur für UKW-Funk. Damit ist die Reichweite bei einem Digitalruf auf etwa 60 sm und bei Sprechfunk auf etwa 30 sm begrenzt. Mit LRC oder GOC ist über Grenz- und Kurzwelle, sowie Satellit weltweiter Funkverkehr möglich. Nicht eingeschränkt wird die Nutzung von Navtex und satellitengestützten Seenotfunkbaken (EPIRB).
UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
- Sport- und Berufsschifffahrt
- Binnenschifffahrtsfunk
- UKW-Sprechfunk (analog) ohne DSD
- national und international
- unbefristet gültig
SRC - Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis)
- Sportschifffahrt
- auf nicht ausrüstungspflichtigen (SOLAS) Sportbooten und Traditionsschiffen
- Seefunk mit und ohne GMDSS
- beschränkt auf UKW-Seefunk
- national und international
- unbefristet gültig
- Teilnahme am Sprechfunkdienst im Küstenbereich (12-sm-Zone)
LRC - Long Range Certificate (Allgemeines Funkbetriebszeugnis)
- Sportschifffahrt
- auf Sportbooten und Traditionsschiffen
- Seefunk mit und ohne GMDSS
- UKW-, Kurz- und Grenzwellen-Seefunk, sowie Inmarsat-Satellitenfunk
- national und international
- unbefristet gültig
- Teilnahme am Sprechfunkdienst in den Seegebieten A1 bis A4
DFbz - Dienst-Funkbetriebszeugnis
Das Dienst-Funkbetriebszeugnis (DFbz) schließt die Lücke zwischen bestehenden UKW-Sprechfunkzeugnissen für Sport- und Traditionsschifffahrt und der Berufsschifffahrt, in die die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), sowie die für diese Behörden im Auftrag arbeitenden Organisationen fallen, da deren Boote und Schiffe weder zur Sportschifffahrt noch zur Berufsschifffahrt zählen.
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
- auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (SOLAS) und unter 300 BRZ
- national und international
- Seefunk mit und ohne GMDSS
- beschränkt auf UKW-Sprechfunk
- unbefristet gültig
- beinhaltet das SRC (erforderliche Kenntnisse wurden nachgewiesen)
UBZ - UKW-Betriebszeugnis für Funker
- Berufsschifffahrt
- auf ausrüstungspflichtigen Schiffen (SOLAS) und größer 300 BRZ im deutschen Küstenfunkstellenbereich
- Seefunk mit und ohne GMDSS
- UKW-Seefunk
- NUR national
- muss alle 5 Jahre verlängert werden
- nur für bestimmte Berufsgruppen
ROC - Restricted Operator's Certificate (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker)
- Berufsschifffahrt
- auf ausrüstungspflichtigen Schiffen (SOLAS)
- national und international
- Seefunk mit und ohne GMDSS
- beschränkt auf UKW-Seefunk
- muss alle 5 Jahre verlängert werden
- nach STCW 95 zertifiziert
GOC - General Operator's Certificate (Allgemeines Betriebszeugnis für Funker)
- Berufsschifffahrt
- auf ausrüstungspflichtigen Schiffen (SOLAS)
- national und international
- Seefunk mit und ohne GMDSS
- UKW-, Kurz- und Grenzwellen-Seefunk, sowie Inmarsat-Satellitenfunk
- muss alle 5 Jahre verlängert werden
- nach STCW 95 zertifiziert
Alte Seefunkzeugnisse
Folgende Seefunkzeugnisse werden nicht mehr ausgestellt, bleiben aber gültig. Für den reinen Sprechfunkverkehr (Funkanlagen ohne GMDSS) können sie in allen Fällen weiterverwendet werden. Teilweise können sie umgeschrieben werden.
alt | neu | zuständig |
---|---|---|
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I | SRC + UBI | DSV / DMYV |
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II | UBI | DSV / DMYV |
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) | LRC + UBI | DSV / DMYV |
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I (UKW-Betriebszeugnis I)
- Binnenschifffahrts- und Seefunk
- national und international
- mit und ohne GMDSS
- beschränkt auf UKW
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II (UKW-Betriebszeugnis II)
- Binnenschifffahrts- und Seefunk
- NUR national
- mit und ohne GMDSS
- beschränkt auf UKW
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ)
- Binnenschifffahrts- und Seefunk
- NUR national
- mit und ohne GMDSS
- beschränkt auf UKW