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Lexikon

Sicherheit auf See

Sicherheitsregeln

Nach den Grundregeln für das Verhalten im Verkehr, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, hat auch der Wassersportler die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.

1. Fahrzeugführer

Schätzen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten richtig ein.

Auch wenn Sie die Befähigung zum Führen eines Sportbootes in einer Prüfung nachgewiesen haben, sammeln Sie zunächst am Tage praktische Erfahrungen in geschützten Gewässern, die nur wenig von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt befahren werden.

2. Fahrzeug

Machen Sie sich mit den Eigenschaften und der Einrichtung des Fahrzeuges vertraut.

Das Fahrzeug muss für das vorgesehene Fahrtgebiet geeignet sein. Stellen Sie fest, ob das Fahrzeug den Anforderungen für Fahrten in Küstennähe oder auf der Hohen See genügt. Fahrzeug und Einrichtung müssen sich in einem fahr- und funktionstüchtigen Zustand befinden.

3. Sicherheitsausrüstung

Rüsten Sie das Fahrzeug mit geeigneten Rettungsmitteln aus.

Zur Mindestsicherheitsausrüstung gehören eine Rettungsweste für jede Person an Bord, geeignete Mittel, um ein Feuer an Bord zu bekämpfen und Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen sowie Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfaß) und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig überprüft und gewartet werden.
(Orientierung: Sicherheitsrichtlinien der Kreuzer-Abteilung des DSV)

4. Reiseplanung

Informieren Sie sich über das vorgesehene Fahrtgebiet.

Machen Sie sich mit den Schifffahrtsvorschriften und den Hilfen für die Navigation Ihres Fahrtgebietes vertraut. Für die Reiseplanung und -durchführung unerlässliche Hilfsmittel sind auf den neuesten Stand berichtigte Seekarten, Seebücher sowie Tidenkalender, Erfahrungsberichte und Hafenhandbücher.

5. Wetter

Unterrichten Sie sich über die herrschenden und vorhergesagten Wetter- und Seegangs-Verhältnisse.

Treten Sie im Küsten- und Seebereich nie eine Fahrt an, ohne vorher den Wetterbericht gehört zu haben, und beobachten Sie stets die Wetterentwicklung im Vergleich mit den an Bord aufgenommenen Berichten. Der Seewetterbericht ist den allgemeinen Wettervorhersagen der Rundfunksender vorzuziehen. Informieren Sie sich, ob im zu befahrenden Gewässer zurzeit meteorologische Gefahren auftreten können (z. B. Mistral, Bora, tropischer Wirbelsturm).

6. Einweisung

Unterrichten Sie Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste über Sicherheitsvorkehrungen an Bord.

Zeigen Sie den Aufbewahrungsort der Rettungsmittel und üben Sie das Anlegen von Rettungsweste und Sicherheitsgurt ("Lifebelt"). Erklären Sie den Umgang mit Seenot-Signalmitteln. Erläutern Sie die für die Sicherheit wichtigen Einrichtungen des Fahrzeugs, wie Lenzeinrichtungen, Seeventile - vor allem Pump-WC - Feuerlöscheinrichtungen, Heiz- und Kocheinrichtungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste sich an Bord sicher bewegen, Arme und Beine nicht außenbords hängen lassen und auf Segelbooten den Gefahrenbereich des Großbaums meiden. Bestimmen und unterweisen Sie ein geeignetes Besatzungsmitglied als Vertreter, falls Sie als Fahrzeugführer ausfallen sollten.

7. Mann-Über-Bord

Treffen Sie Maßnahmen gegen das Überbordfallen und prüfen Sie Möglichkeiten, Überbordgefallene zu bergen.

Lassen Sie rechtzeitig Rettungswesten und Sicherheitsgurte anlegen. Weisen Sie auf geeignete Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte hin. Üben Sie regelmäßig Mann-Über-Bord-Manöver. Prüfen Sie Möglichkeiten und üben Sie das Anbordholen insbesondere von geschwächten Personen.

8. Ausguck

Halten Sie stets einen gehörigen Ausguck.

Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie frühzeitig Kollisionssituationen, treibende Gegenstände oder andere Gefahren für das Fahrzeug erkennen können. Durch Ihre Aufmerksamkeit können Sie Notlagen anderer Sportfahrzeuge entdecken und Hilfe leisten.

9. Nebel

Verlassen Sie keinen sicheren Liegeplatz bei Nebel.

Werden Sie von Nebel oder schlechter Sicht überrascht, möglichst umgehend Fahrwasser und Schifffahrtswege verlassen, zum eigenen Schutz einen sicheren Ort aufsuchen und Fahrt unterbrechen. In jedem Fall sind bei verminderter Sicht die vorgeschriebenen Schallsignale zu geben. Sportfahrzeuge, insbesondere solche aus Holz oder Kunststoff, können ihre Radarauffaßbarkeit durch einen Radarreflektor verbessern. Fahrzeuge mit Metallmast können ihre Radarauffaßbarkeit durch eine aufrechte Bootslage erhöhen.

10. Berufsschifffahrt

Halten Sie sich von der Berufsschifffahrt nach Möglichkeit fern.

Meiden Sie Schifffahrtswege und halten Sie sich im Fahrwasser so weit wie möglich rechts oder außerhalb des Fahrwassers, sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Segelfahrzeuge dürfen beim Kreuzen im Fahrwasser die durchgehende Schifffahrt nicht behindern.

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