Lexikon

Deutschland

Grundgesetz

Das Grundgesetz (allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist die geltende Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und regelt die rechtliche und politische Grundordnung.

Das deutsche Wort Grundgesetz kam zuerst im 17. Jahrhundert auf und gilt unter Sprachwissenschaftlern als Lehnübersetzung des in der lateinischen Rechtssprache geprägten lex fundamentalis als (staats-)grundlegendes Gesetz.

Grundgesetz

Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen in den drei Westzonen (Ausnahme zunächst: Bayern) angenommen. Das Grundgesetz war nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet - der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde.

Eingangsformel

"Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht."

Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist es die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes:

Präambel

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffs erfüllt das Grundgesetz dagegen bereits von Anfang an, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft:

  • Demokratie
  • Republik
  • Sozialstaat
  • Bundesstaat
  • Rechtsstaatsprinzipien (wesentliche)

Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht (Artikel 1 Absatz 3). Durch ihre konstitutive Festlegung sind die Grundrechte also nicht nur bloße Staatszielbestimmungen; vielmehr bedarf es in der Regel keiner rechtsprechenden Instanz zu ihrer Wahrnehmung und die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an sie gebunden.

Daraus leitet sich der Grundsatz ab, dass die Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen sind, während sie weiterhin auch eine objektive Wertordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.

Die soziale und politische Struktur der staatlich verfassten Gesellschaft wird damit verfassungsrechtlich festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht bewahrt als unabhängiges Verfassungsorgan die Funktion der Grundrechte, das politische und staatsorganisatorische System und entwickelt sie weiter.

Das Grundgesetz in seiner heutigen Form ist eine perpetuierte und legitimierte Verfassung. Sie kann nur durch Beschluss einer neuen Verfassung durch das Volk abgelöst werden (Artikel 146).

Download
PDF DokumentGrundgesetz  [2014]

Quick Links

Termine 2024

Mitgliedschaft

Treffpunkte

Bootsbelegungsplan

Mitgliederbereich

Wetterdaten

Kieler Förde

Kieler Bucht (West)

Eckernförder Bucht

Schlei

Kieler Bucht (Ost)

Lübecker Bucht

RK Abend

Mai bis September

jeden Fr ab 17:00 Uhr

V-Boot 'KUDDEL'

Sportboothafen Wik

Kiellinie 215, 24106 Kiel

Kontakt

RK Marine Kiel

61 gewwokcuB

leiK 11142

Mobil  00017979 061 94+

Mail  ed.leik-eniram-kr@tkatnok