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Lexikon

Schifffahrt

Vorfahrtsregeln

Eigentlich ist es verkehrt auf offener See im Bereich der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), von Vorfahrt oder Vorfahrtsrecht zu sprechen. Eigentliche gibt es im Bereich der KVR keine Rechte, sondern nur Pflichten - Kurshaltepflicht, Ausweichpflicht und die Pflicht zum Manöver des vorletzten / letzten Augenblickes.

Generell

Motorboote unter sich

Segelboote unter sich

Allgemein

Das Boot mit Vorfahrtsberechtigung hat während des Sichtkontaktes und solange Kurskonflikte entstehen können seinen Kurs zu halten (d.h. Kurshalter). Wenn man seinen Kurs ändert, verliert man das Vorfahrtsrecht.

Der Vorfahrtsberechtigte kann seinen Kurs ändern, um eine Kollision zu vermeiden, wenn klar ist, dass der nicht Vorfahrtsberechtigte nicht entsprechend den Vorfahrtsregeln auszuweichen gedenkt. Wenn eine Kollision durch den nicht Vorfahrtsberechtigten alleine nicht mehr zu verhindern ist, muss der Vorfahrtsberechtigte sogar versuchen eine Kollision noch irgendwie zu verhindern ("Manöver des letzten Augenblicks").

Bei unklarer Lage (z. B. wenn nicht eindeutig zu erkennen ist, welche Vorfahrtsregeln gelten) ist ein Boot ausweichpflichtig.

Ein Segelboot gilt nur als Segelboot, wenn es unter Segeln fährt; fährt es jedoch unter Motor, gilt es als Motorboot.

Anmerkungen

Es gibt diverse Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel Kursschiffe (mit oranger Kursflagge am Bug) denen auch Segelboote ausweichen müssen. Im eigenen Interesse sollte man aber nicht mit einem 10 m Segelboot versuchen sein Vorfahrtsrecht gegenüber einem 100 m Schiff durchzusetzen, denn größere Schiffe manövrieren wesentlich träger und sind z. T. auch tiefgangbehindert. Man sollte also nicht damit rechnen, dass große Schiffe ausweichen. Außerdem sollte man nicht durch Beharren auf das Vorfahrtsrecht, andere Boote in schwierige Situationen bringen (wenn z. B. das Fahrwasser eng ist, Untiefen in der Nähe sind oder ungünstiger Wind herrscht).

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