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Lexikon

Gefährdungslage

Alarmierung der Polizei

Alarmierung der Polizei

Ist die Polizei nach einer Amok Tat (abstrakte Gefährdungslage) noch nicht vor Ort,
wählen sie den Notruf (110) und geben wenn möglich folgende Informationen weiter:

1. Wo ist es geschehen
Name der Straße, des Platzes, des Objektes, der Lokalität, etc.

2. Was ist geschehen
Anschlag mit Fahrzeug, Messerangriff, Schusswaffenangriff, Sprengstoffanschlag, etc.

3. Anzahl der Attentäter
Einzeltäter, mehrere Täter, Gruppen, etc.

4. Beschreibung des äußeren Erscheinungsbildes
Größe, Alter, Kleidung, Symbole, etc.

5. Bewaffnung der Attentäter
Stichwaffe, Schusswaffe, Sprengstoffgürtel, etc.

6. Fortbewegung der Attentäter
zu Fuß, Fahrzeug (Beschreibung, Kennzeichen), etc.

7. In welche Richtung bewegen sich ggf. die Attentäter
Straße, Platz, Gebäude, etc.

8. Wie viele Personen sind verletzt

9. Welcher Art sind die Verletzungen

WARTEN SIE AUF RÜCKFRAGEN !!!

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PDF Dokument2025Alarmierung der Polizei  [DE, RK Marine Kiel]

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